
Studenten verblüfft: So viel Geld spuckt die Steuer aus!
Wer denkt bei der Steuererklärung schon an Studierende? Viele gehen davon aus, dass das Thema erst nach dem Studium wichtig wird, wenn der erste Job ruft. Doch genau hier liegt ein Denkfehler. Schon während des Studiums lassen sich mit einer cleveren Steuererklärung Vorteile sichern, die sich später in barer Münze auszahlen können. Klingt langweilig? Ist es nicht. Wer die Spielregeln kennt, kann ordentlich sparen oder sich Rückzahlungen sichern, die fast wie ein zweites Bafög wirken.

Warum Studierende von der Steuererklärung profitieren
Studierende zahlen oft wenig oder gar keine Steuern, also warum überhaupt eine Steuererklärung einreichen? Die Antwort ist einfach: Kosten rund um das Studium lassen sich beim Finanzamt angeben. Dazu gehören Studiengebühren, Fachliteratur, Laptop, Fahrtkosten oder sogar Auslandssemester. Auch wenn das Einkommen noch nicht hoch genug ist, um diese Kosten direkt zu verrechnen, entsteht ein sogenannter Verlustvortrag. Dieser sorgt dafür, dass Ausgaben aus den Studienjahren in späteren Berufsjahren steuermindernd wirken. Mit anderen Worten: Was heute wie ein Minus aussieht, wird morgen zu einem Plus.
Viele unterschätzen außerdem, wie viele Posten tatsächlich absetzbar sind. Selbst ein WG-Zimmer kann unter bestimmten Bedingungen steuerlich interessant sein, wenn es als „Zweitwohnung“ für das Studium genutzt wird. Wer dann noch die Pendelkosten einträgt, merkt schnell, dass hier einiges zusammenkommt. Warum also das Geld verschenken?
Auch wenn viele Studierende meinen, eine Steuererklärung sei zu kompliziert, zeigt sich schnell: Der Aufwand ist überschaubar. Wer sich einmal hinsetzt, Belege zusammenträgt und die Erklärung abgibt, baut sich ein kleines Finanzpolster für die Zukunft auf. Mit jedem Jahr wächst dieser Vorteil, denn Werbungskosten verschwinden nicht einfach, sondern bleiben auf dem Konto beim Finanzamt gespeichert.
Werbungskosten oder Sonderausgaben - wo liegt der Unterschied?
Für Studierende ist entscheidend, ob das Studium als Erstausbildung oder Zweitausbildung gilt. Dieser Unterschied klingt trocken, hat aber riesige Auswirkungen auf die Steuer.
- Erstausbildung: Wer das allererste Studium oder die erste Ausbildung macht, kann die Kosten nur als Sonderausgaben angeben. Der Haken: Maximal 6.000 Euro pro Jahr sind möglich, und diese wirken sich nur aus, wenn genug Einkommen da ist. Ein Verlustvortrag ist hier nicht möglich.
- Zweitausbildung: Wer schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Bachelorstudium in der Tasche hat und dann den Master oder ein weiteres Studium macht, kann die Ausgaben als Werbungskosten geltend machen. Der Vorteil: Es gibt keine Obergrenze, und ein Verlustvortrag ist möglich.
Das klingt nach trockener Theorie, aber genau hier liegt der Schlüssel. Studierende im Masterbereich profitieren deutlich stärker, weil sich ihre Studienkosten später auszahlen. Wer clever ist, sammelt Belege und trägt alles in die Erklärung ein, auch wenn das Konto während des Studiums noch leer bleibt.
Spannend ist dabei auch die Grauzone: Manche Studierende beginnen ein duales Studium oder wechseln den Studiengang. Je nach Einordnung durch das Finanzamt ergeben sich unterschiedliche Spielräume. Wer hier unsicher ist, sollte sich zumindest einmal mit den Grundlagen beschäftigen, bevor Jahre an möglichen Rückzahlungen verloren gehen.
Welche Kosten lassen sich absetzen?
Viele Studierende denken zuerst an Semesterbeiträge und Bücher, aber die Liste ist viel länger. Hier einige Beispiele, die in fast jeder Erklärung vorkommen können:
- Studiengebühren und Semesterbeiträge
- Fachliteratur und Skripte
- Laptop, Tablet, Software und Zubehör
- Schreibtisch, Bürostuhl und andere Arbeitsmittel
- Fahrtkosten zur Uni oder Bibliothek
- Miete für ein WG-Zimmer oder eine Zweitwohnung am Studienort
- Reisekosten für Exkursionen oder Auslandssemester
- Bewerbungskosten für Praktika oder Jobs
Wichtig ist, Belege zu sammeln. Quittungen, Rechnungen und Tickets sind die Eintrittskarte für eine erfolgreiche Steuererklärung. Wer seine Unterlagen digital ablegt, hat später den einfachsten Überblick.
Oft lohnt sich auch ein Blick auf Alltagskosten. Der neue Drucker für Hausarbeiten, die Monatskarte für die Bahn oder selbst die Kosten für ein Sprachkursprogramm können ansetzbar sein. Viele kleine Beträge ergeben am Ende eine stolze Summe.
Nicht vergessen werden sollte auch das Thema Internet- und Telefonkosten. Ein Teil davon lässt sich als Arbeitsmittel angeben, wenn sie überwiegend fürs Studium genutzt werden. Auch ein Auslandsaufenthalt bietet Potenzial: Flüge, Unterkunft, Verpflegungsmehraufwand - vieles davon kann in die Erklärung wandern und steigert die Rückzahlung oder den Verlustvortrag.
Minijob, Werkstudent oder Praktikum - wie beeinflusst das die Steuer?
Nicht jeder Studi lebt nur von Bafög oder Elternunterstützung. Minijobs und Werkstudentenstellen sind weit verbreitet, und spätestens hier wird das Thema Steuererklärung spannend. Bei einem klassischen Minijob mit 520-Euro-Basis werden keine Lohnsteuern einbehalten. Deshalb lohnt die Erklärung hier oft nicht, es sei denn, zusätzliche Kosten wie ein Auslandssemester sollen für die Zukunft gesichert werden.
Anders sieht es bei Werkstudentenstellen aus. Hier wird Lohnsteuer abgezogen, sobald der monatliche Verdienst über dem Grundfreibetrag liegt. Wer dann eine Steuererklärung macht, bekommt oft einen großen Teil dieser Lohnsteuer zurück, da die Freibeträge für Studierende meist nicht ausgeschöpft sind. Ähnlich verhält es sich bei Pflichtpraktika oder freiwilligen Praktika, die steuerpflichtig vergütet werden.
Spannend wird es, wenn nebenbei noch ein Nebenjob läuft. Manche Studierende haben ein Einkommen, das so hoch ist, dass tatsächlich Steuern fällig werden. Doch auch in diesen Fällen wirkt die Steuererklärung wie ein Sparschwein: Werbungskosten reduzieren das zu versteuernde Einkommen, und plötzlich gibt es Rückzahlungen, die kaum jemand erwartet.
Gerade bei internationalen Studierenden, die in Deutschland jobben, ergeben sich weitere Fragen. Auch sie können eine Steuererklärung abgeben und profitieren von den gleichen Regeln. Wer also glaubt, das Finanzamt sei nur für Vollverdiener interessant, liegt falsch.
Verlustvortrag richtig nutzen
Das Wort klingt sperrig, ist aber Gold wert. Verlustvortrag bedeutet, dass negative Einkünfte, also mehr Ausgaben als Einnahmen, in die Zukunft übertragen werden. Für Studierende in einer Zweitausbildung ist das die wichtigste Stellschraube. Wer heute Studienkosten einträgt, aber keine Steuern zahlt, schreibt sozusagen rote Zahlen beim Finanzamt. Später, im ersten Job, verrechnet das Amt diese roten Zahlen mit den schwarzen Zahlen des Einkommens. Ergebnis: weniger Steuerlast und mehr Geld im Portemonnaie.
Ein Beispiel: Eine Studentin im Master sammelt jährlich 5.000 Euro Werbungskosten. Einkommen hat sie kaum, also bringt das zunächst keinen Vorteil. Nach drei Jahren Studium hat sich so ein Verlustvortrag von 15.000 Euro aufgebaut. Tritt sie danach den ersten Job an und verdient 40.000 Euro, reduziert sich ihr zu versteuerndes Einkommen im ersten Jahr um diese 15.000 Euro. Das spart mehrere tausend Euro Steuern auf einen Schlag. Genau aus diesem Grund ist es so wichtig, schon früh die Erklärung abzugeben.
Besonders spannend: Der Verlustvortrag kann beliebig lange vorgetragen werden. Es gibt keine zeitliche Begrenzung. Wer also nach dem Studium erst eine längere Reise macht oder ein unbezahltes Praktikum absolviert, verliert dadurch nicht den Vorteil. Der Verlust bleibt bestehen, bis genug Einkommen da ist, um ihn auszugleichen.
Elster, Steuer-App oder Steuerberater - was lohnt sich für Studierende?
Wer eine Steuererklärung machen will, steht schnell vor der Frage: Wie? Die Möglichkeiten sind vielfältig, aber nicht jede passt für Studierende.
- Elster: Das kostenlose Online-Portal des Finanzamts ist die offizielle Lösung. Vorteil: keine Kosten. Nachteil: kompliziert und für Einsteiger oft schwer verständlich.
- Steuer-Apps: Anbieter wie WISO, Taxfix oder Smartsteuer sind einfacher zu bedienen und speziell auf Studierende zugeschnitten. Sie kosten meist zwischen 20 und 40 Euro, was sich aber schon bei kleinen Rückzahlungen lohnt.
- Steuerberater: Diese Variante ist für Studierende eher überdimensioniert. Die Kosten sind hoch, und der Nutzen hält sich meist in Grenzen. Sinnvoll wird es nur, wenn mehrere Einkünfte und komplexe Situationen vorliegen.
Viele entscheiden sich für eine App, weil hier die Sprache klarer ist und die Eingabe schneller geht. Am Ende zählt aber nur eins: Die Erklärung muss raus, und wie der Weg dahin aussieht, ist zweitrangig.
Ein kleiner Tipp am Rande: Manche Hochschulen oder Studierendenwerke bieten kostenlose Steuer-Sprechstunden an. Hier können Fragen gestellt werden, ohne gleich Geld auszugeben. Wer unsicher ist, sollte solche Angebote nutzen.
Tipps für maximale Rückzahlung
Damit die Steuererklärung kein zähes Thema bleibt, helfen ein paar praktische Tipps:
- Belege digital sammeln, z. B. in einer Cloud oder mit einem Ordner auf dem Laptop
- Fahrtkosten pauschal berechnen: 30 Cent pro Kilometer für den Weg zur Uni
- Auch kleine Beträge wie USB-Sticks oder Kopierkarten eintragen
- Im Masterstudium unbedingt den Verlustvortrag nutzen
- Bei Minijobs prüfen, ob eine Erklärung überhaupt Sinn ergibt
- Internetkosten anteilig berücksichtigen
- Bewerbungskosten auch digitaler Bewerbungen erfassen
Besonders hilfreich ist es, sich frühzeitig einen Überblick zu verschaffen. Wer erst am Ende des Studiums nachrechnet, ärgert sich oft, weil Belege fehlen oder Chancen verpasst wurden. Ordnung ist hier bares Geld.
Auf den ersten Blick wirkt das Thema trocken, doch dahinter steckt ein echtes Finanzwerkzeug. Studierende, die ihre Kosten dokumentieren, schaffen sich einen Vorsprung für die Zeit nach dem Studium. Während andere im ersten Job hohe Steuerlasten tragen, freuen sich clevere Studis über dicke Rückzahlungen.
Die Steuererklärung für Studierende ist mehr als ein Formular - sie ist ein unsichtbarer Schatz, der sich über Jahre ansammelt und im entscheidenden Moment ausgeschüttet wird. Wer sie ignoriert, verschenkt Geld, das eigentlich schon auf dem Tisch liegt.
Und mal ehrlich: Wer würde freiwillig auf mehrere tausend Euro verzichten, nur weil ein paar Formulare ausgefüllt werden müssen? Die Steuererklärung für Studierende ist kein lästiges Pflichtprogramm, sondern eine lohnende Investition. Also, warum warten? Vielleicht ist jetzt genau der richtige Moment, den ersten Schritt zu machen.


