
Rechtliche Rahmenbedingungen: Wohngeldanspruch für Studierende erklärt
Viele junge Menschen starten mit Ausbildung oder Studium in ein neues Leben und stehen plötzlich vor einer harten Realität: Die Miete frisst oft einen Großteil des Budgets. Schnell kommt die Frage auf: Gibt es Unterstützung? Genau hier kommt das Wohngeld ins Spiel. Doch wie funktioniert das eigentlich für Studierende und Azubis? Wer bekommt es, wer nicht und worauf muss man achten?

Was ist Wohngeld überhaupt und warum ist es wichtig?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der dabei helfen soll, die Wohnkosten bezahlbar zu machen. Es handelt sich nicht um ein Darlehen, sondern um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Im Klartext: Es ist Geld, das Monat für Monat die Mietkosten senken kann. Gerade für Menschen mit kleinem Einkommen ist das eine wichtige Entlastung. Das gilt auch für Studierende oder Azubis - zumindest unter bestimmten Bedingungen.
Die Idee dahinter ist simpel: Niemand soll in Deutschland allein durch hohe Mieten in finanzielle Schieflage geraten. Wenn also das eigene Einkommen oder das Einkommen im Haushalt nicht ausreicht, kann Wohngeld helfen. Aber die Sache hat Haken, besonders für junge Menschen in Ausbildung oder im Studium.
Warum Studierende oft keinen Anspruch haben
Die Enttäuschung vieler Studierender ist groß, wenn sie zum Wohngeldamt gehen und abgewiesen werden. Der Grund: Studierende, die Anspruch auf BAföG haben, können in der Regel kein Wohngeld erhalten. Die Logik des Gesetzgebers ist, dass BAföG bereits einen Anteil der Wohnkosten abdeckt. Ob BAföG tatsächlich reicht, steht auf einem anderen Blatt.
Aber Achtung: Es kommt nicht nur darauf an, ob du BAföG bekommst, sondern ob du dem Grunde nach Anspruch hättest. Das bedeutet, selbst wenn deine Eltern zu viel verdienen und du deshalb kein BAföG erhältst, giltst du trotzdem als BAföG-berechtigt - und damit bist du vom Wohngeld ausgeschlossen. Ziemlich frustrierend, oder?
Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn du keinen BAföG-Anspruch hast, weil du zum Beispiel die Förderungshöchstdauer überschritten hast, ein Zweitstudium machst oder aus anderen Gründen nicht gefördert wirst, dann kannst du Wohngeld beantragen. Genau hier lohnt es sich, genauer hinzusehen.
Manchmal erzählen Studierende von der Überraschung, plötzlich doch Wohngeld zu bekommen. Ein Beispiel: Eine Studentin, die nach dem Bachelor noch ein Masterstudium dranhängt, aber kein BAföG mehr erhält, stellt einen Antrag und wird bewilligt. Auf einmal sind es 180 Euro im Monat, die die Miete deutlich entspannter machen. Solche Anekdoten zeigen, dass sich der Versuch durchaus lohnen kann.
Wie sieht es bei Azubis aus?
Für Auszubildende gilt eine ähnliche Regelung. Wer Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hat, bekommt in der Regel kein Wohngeld. BAB soll nämlich bereits die Wohnkosten berücksichtigen. Auch hier spielt es aber eine Rolle, ob man nur theoretisch Anspruch hätte oder tatsächlich etwas ausgezahlt bekommt. Wenn dein Antrag auf BAB abgelehnt wird, weil du beispielsweise noch im Elternhaus wohnst, könnte Wohngeld eine Option sein.
Interessant ist: Viele Azubis arbeiten nebenher und haben dadurch ein etwas höheres Einkommen. Das kann die Chancen auf Wohngeld steigern, weil die Einkommensgrenzen flexibler sind, als man denkt. Doch die Berechnung ist kompliziert und hängt stark von der individuellen Situation ab.
Azubis berichten oft, dass sie mit kleinen Nebenjobs in der Gastronomie oder im Handel über die Schwelle zum Mindesteinkommen kommen. Plötzlich reicht es für Wohngeld, während andere knapp darunterliegen und leer ausgehen. Diese knappen Unterschiede machen deutlich, wie entscheidend die genaue Berechnung ist.
Die Berechnung des Wohngeldes - kompliziert, aber lohnenswert
Das Wohngeld hängt von drei Faktoren ab:
- der Höhe der Miete (ohne Heizung und Nebenkosten wie Strom)
- der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
- dem Gesamteinkommen des Haushalts
Gerade der letzte Punkt ist für Studierende und Azubis entscheidend. Wer ein Minijob-Gehalt hat, liegt schnell zu niedrig für Wohngeld, weil ein Mindesteinkommen erforderlich ist. Warum? Der Gesetzgeber will verhindern, dass Menschen ausschließlich vom Wohngeld leben. Du musst also nachweisen, dass du deinen Lebensunterhalt grundsätzlich sichern kannst, auch ohne Wohngeld.
Ein Beispiel macht es klarer: Wenn ein Azubi netto 800 Euro verdient und 400 Euro Miete zahlt, könnte sich Wohngeld lohnen, da das Einkommen knapp, aber ausreichend ist. Wer dagegen nur 200 Euro durch einen Minijob hat, wird abgelehnt, weil die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sind. Bei Studierenden mit Nebenjob gilt oft das Gleiche - ein zu niedriges Einkommen blockiert den Anspruch.
Was wird alles als Einkommen gezählt?
Viele machen den Fehler und unterschätzen, welche Einnahmen das Amt berücksichtigt. Es zählt nicht nur der Lohn oder das Ausbildungsgehalt. Auch Unterhalt, Kindergeld, Renten oder Nebeneinkünfte spielen eine Rolle. Gleichzeitig gibt es Freibeträge, die das anrechenbare Einkommen senken können, zum Beispiel für Kinder oder bestimmte Versicherungsbeiträge.
Für Studierende ist interessant: Einkommen aus einem Nebenjob wird voll berücksichtigt, solange es steuerpflichtig ist. Einnahmen aus BAföG fließen, wenn es um den Anspruch geht, nicht mit ein, da es ohnehin zum Ausschluss führt. Für Azubis gilt: BAB ist ein Ausschlusskriterium, andere Einkünfte aber können helfen, Wohngeld zu bekommen.
Eine kleine Übersicht verdeutlicht, was angerechnet wird:
| Einnahmeart | Anrechnung beim Wohngeld |
|---|---|
| Ausbildungsvergütung | Ja |
| Minijob / Nebenjob | Ja |
| Kindergeld | Ja |
| Unterhalt | Ja |
| BAföG | Ausschlusskriterium |
| BAB | Ausschlusskriterium |
Wie hoch fällt das Wohngeld wirklich aus?
Die Höhe ist sehr unterschiedlich und reicht von einigen Dutzend Euro bis hin zu mehreren Hundert Euro pro Monat. Es hängt stark von der Stadt und den dort gültigen Mietstufen ab. In Großstädten wie München oder Hamburg kann Wohngeld deshalb höher ausfallen als in kleineren Orten. Wichtig ist: Wohngeld deckt nur die Miete, nicht die Heizkosten oder Stromkosten. Aber auch ein Zuschuss von 100 oder 200 Euro monatlich kann für Auszubildende oder Studierende den Unterschied machen, ob am Monatsende noch Geld für Lebensmittel übrig bleibt.
Manche Wohngeldempfänger erzählen, dass sie durch den Zuschuss plötzlich wieder ins Kino gehen oder sich einen kleinen Luxus wie einen Wochenendausflug leisten konnten. Solche Geschichten zeigen, dass Wohngeld mehr ist als nur eine bürokratische Leistung - es ist Lebensqualität.
Antrag stellen - Bürokratie mit Hürden
Viele scheuen sich vor dem Antrag, weil der Papierkram nervig wirkt. Doch wer sich durchringt, wird oft belohnt. Der Antrag muss bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Stadt oder Kommune gestellt werden. Erforderlich sind:
- Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid, Unterhaltsbescheide)
- Mietvertrag und Nachweise über die tatsächliche Miete
- Nachweise über Nebeneinkünfte oder Kindergeld
Je nach Situation können weitere Dokumente verlangt werden. Besonders für Studierende und Azubis ist es wichtig, genau anzugeben, warum kein Anspruch auf BAföG oder BAB besteht. Nur so kann die Wohngeldstelle prüfen, ob ein Antrag Erfolg haben könnte.
Die Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen oder sogar Monate. Wer rechtzeitig den Antrag stellt, kann aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung Geld erhalten. Geduld zahlt sich also aus.
Typische Stolperfallen beim Wohngeld
Viele Anträge scheitern an Kleinigkeiten. Häufige Gründe sind:
- unvollständige Unterlagen
- zu niedriges Einkommen (fehlende Sicherung des Lebensunterhalts)
- gleichzeitiger Anspruch auf BAföG oder BAB
Es lohnt sich, den Antrag nicht allein auszufüllen, sondern bei der Wohngeldstelle nachzufragen oder sich an Beratungsstellen zu wenden. Schon ein falsch gesetztes Kreuz kann darüber entscheiden, ob es am Ende Geld gibt oder nicht. Manche Beratungsstellen bieten sogar an, den Antrag gemeinsam durchzugehen und typische Fehler zu vermeiden.
Für manche Studierende oder Azubis ist das Wohngeld die letzte Möglichkeit, ihre Wohnung zu halten. Gerade in Zeiten steigender Mieten und knapper Wohnungen kann es den entscheidenden Unterschied machen. Die staatliche Unterstützung soll keine Luxuswohnung finanzieren, sondern ein menschenwürdiges Wohnen sichern. Und genau das ist der Kern der Sache: Wohngeld ist kein Almosen, sondern ein Recht.
Natürlich ersetzt es keine strukturellen Lösungen für überteuerte Mieten oder den Wohnungsmangel in vielen Städten. Aber für die Einzelperson kann es eine große Entlastung sein und etwas mehr Freiheit im Alltag schenken.
Nicht jeder bekommt Wohngeld. Wer durchs Raster fällt, muss auf andere Hilfen zurückgreifen. Dazu gehören:
- BAföG (für Studierende)
- BAB (für Azubis)
- Nebenjobs
- Unterhaltszahlungen
Manchmal ist auch ein Umzug in eine günstigere Wohnung unvermeidbar, so hart das klingt. Doch gerade in Wohngemeinschaften lässt sich oft einiges sparen, ohne auf Lebensqualität zu verzichten. Wer das Wohngeld nicht bekommt, sollte trotzdem regelmäßig prüfen, ob sich die Situation geändert hat. Denn schon ein kleiner Einkommenssprung oder ein verändertes Mietniveau kann den Anspruch eröffnen.
Auch wenn es viele Ausschlüsse gibt, lohnt sich ein Blick auf das Wohngeld für Studierende und Azubis. Es ist kein Selbstläufer, aber es kann genau dann helfen, wenn andere Hilfen nicht greifen. Wichtig ist, sich nicht von der Bürokratie abschrecken zu lassen. Wer sich informiert und hartnäckig bleibt, kann bares Geld sparen.
Die Frage bleibt: Sollte man es einfach probieren, auch wenn die Chancen unsicher sind? Die Antwort ist klar: Ja. Denn verlieren kann man dabei nichts, gewinnen aber im besten Fall einige Hundert Euro im Monat. Warum also nicht heute noch den Antrag stellen und herausfinden, ob Unterstützung drin ist?


